Artikel in der «Republik» vom 13.09.2024 – Gegendarstellung

Im Republik-Beitrag «Swiss Finance Institute: Forschung und Lehre im Sold der Banken» vom 13. September 2024 wird fälschlicherweise unterstellt, dass Finanzprofessuren an Schweizer Universitäten vom Swiss Finance Institute (SFI) über finanzielle Kompensationszahlungen instrumentalisiert und eine unabhängige, kritische Forschung und Lehre dadurch ausgehebelt wird. SFI hält in diesem Zusammenhang Folgendes fest: Die im Beitrag geäusserte Kritik ist unrichtig, rufschädigend und entbehrt jeglicher Grundlage. Zudem werden Fakten und Aussagen, die der Autorenschaft im Vorfeld der Berichterstattung transparent zugänglich gemacht wurden, ignoriert und nachweislich falsche Sachverhalte insinuiert. SFI legt Wert auf die Tatsache, dass in keiner Weise eine Einflussnahme auf SFI-Professorinnen und -Professoren erfolgt, sei es in der Forschung oder in der Lehre. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit Partner-Universitäten in personellen oder in anderen Fragestellungen. Die entsprechenden Governance-Strukturen von SFI sind klar und lassen gemäss höchsten ethischen Standards, wie sie in der akademischen Welt Usanz sind, keinerlei Interpretationsspielraum.
Datum17 Sep. 2024
KategoriePresse

SFI hält darüber hinaus zu nachfolgenden Aussagen im Artikel Folgendes fest:

  1. "Das Ziel der Stiftung: Die Schweizer Banken- und Finanzbranche international an der Spitze halten. […] Und dies weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit."

    Wie dem öffentlichen Handelsregister zu entnehmen ist, ist der Stiftungszweck des SFI wie folgt definiert: "Die Stiftung bezweckt die wettbewerbsorientierte Förderung von Hochschulinstitutionen und Netzwerken in Forschung und Lehre von weltweiter Anerkennung, die die Standortvorteile des Schweizerischen Wissenschafts- und Finanzplatzes verstärken, mit nutzbaren Ergebnissen für Forschung und Praxis."

    Über sämtliche Aktivitäten des SFI wird seit dessen Gründung im Jahr 2005 transparent und öffentlich berichtet (siehe u.a. Jahresberichte auf der Website des SFI, welche uneingeschränkt öffentlich zugänglich sind). Sämtliche Verträge von SFI mit den Partneruniversitäten sind unter dem Öffentlichkeitsgesetz jederzeit einsehbar. Im Sinne der Transparenz sind die mit dem SFI affiliierten Professuren dazu angehalten, diese Beziehung öffentlich zu machen.
     
  2. "Die Kriterien dafür legt der Stiftungsrat fest – er besteht mehrheitlich aus Bankenvertretern."

    Der SFI-Stiftungsrat umfasst nebst Bankenvertretenden auch vier Vertretende der SFI-Partneruniversitäten.
     
  3. "Die Finanzlobby vergibt also einen Bonus für die 'akademische Exzellenz' von Forscherinnen. Und behält es sich vor, die Kriterien dieser Exzellenz zu definieren."

    Die Kriterien für die finanzielle Unterstützung einzelner Professuren richten sich keineswegs nach den Interessen einer im Artikel nicht näher definierten "Finanzlobby", sondern nach im wissenschaftlichen Umfeld sowie international gängigen Anforderungen zur Qualitätsbeurteilung wissenschaftlicher Forschung – vergleichbare Kriterien wenden beispielsweise auch der "Schweizerische Nationalfonds (SNF)" des Bundes und der "European Research Council" der Europäischen Union bei der Vergabe von Forschungsgeldern an.
     
  4. "Während die Universitäten die Bachelor- und Masterstudiengänge selbst organisieren und finanzieren, kommt es beim SFI-Doktoratsprogramm zu einer ungewöhnlichen Vermischung: Das SFI verwaltet nicht nur die Zulassung der Bewerber, sondern organisiert und finanziert auch einige der Kurse."

    Die Aussage, dass SFI die Zulassung der Bewerbenden verwalte bzw. einen Einfluss auf deren Auswahl nehme, entspricht nicht den Tatsachen. Zwar finden sich auf der SFI-Website Informationen zu dem von den SFI-Partneruniversitäten gemeinsam getragenen PhD-Programm sowie ein Link zu einer Bewerbungsseite, die Beurteilung sowie Auswahl von künftigen PhD-Studierenden obliegt jedoch ausschliesslich den Universitäten bzw. den betreuenden Professuren.

    Die Referenten sowie die Inhalte der PhD-Kurse, deren Durchführungskosten SFI übernimmt, werden vollumfänglich von den jeweiligen Universitäten bestimmt. Es findet keine dahingehende Mitwirkung von SFI statt.
     
  5. "Mit dem 'Global Financial Regulation, Transparency, and Compliance Index' haben beispielsweise Steven Ongena und Christoph Basten von der Universität Zürich zusammen mit Forschenden vom SFI ein Ranking entwickelt, das Länder danach einstuft, inwieweit sie globale Finanzstandards anwenden. Die Schweiz belegt in diesem jährlich aktualisierten Index immer einen der ersten Plätze." und "Vertreter der Finanzindustrie wie UBS-Chef Sergio Ermotti mag es jedenfalls freuen, wenn Banken nicht stärker reguliert werden, wie dies beispielsweise der SFI-Regulierungsindex implizit zu propagieren scheint, […]"

    Beim "Global Financial Regulation, Transparency, and Compliance Index" handelt es sich um einen Meta-Index, der nicht auf Datenerhebungen von SFI, sondern auf dem Zusammenzug von anerkannten, öffentlich zugänglichen Indizes basiert. Die dahingehende Methodik ist umfassend offengelegt und wurde seit der ersten Erstellung nicht verändert. Darüber hinaus legt jeweils eine Sensitivitätsanlyse den Einfluss einer unterschiedlichen Gewichtung der zugrundeliegenden Indizes offen. Die Schweiz belegte seit Erstveröffentlichung im Jahr 2020 die Plätze 1, 4, 7, 8 und 8 von jeweils 31 betrachteten Ländern. Der Bericht zum Index ist vollkommen deskriptiv gehalten.
     
  6. "Wer einen SFI-Lehrstuhl erhalten will, muss mindestens vier Publikationen in den vorgegebenen Journalen während der letzten sechs Jahre ausweisen." und "Universitäten weltweit geben deshalb Gegensteuer, etwa mit den DORA-Richtlinien, die von zeitschriftenbasierten Kriterien abraten. Die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich, der das Department of Finance angehört, orientiert sich im Gegensatz zum SFI an diesen Richtlinien."

    Wie in den (den beiden Journalistinnen zugänglich gemachten) "SFI Scientific Council Guidelines" (Version 1.5, Mai 2023) festgehalten ist, unterstützt das Scientific Council die DORA-Richtlinien und berücksichtigt bei seinen Beurteilungen die darin beschriebenen Kriterien.
     
  7. "Ist diese gute Mitgliedschaft etwa auch über die Teilnahme an Anlässen wie dem 'Sparkling Wine-Tasting Event' oder der 'Golf Trophy' zu erwerben, die laut Jahresbericht regelmässig stattfinden?"

    Die genannten Anlässe werden von der "SFI Alumni Association (SFIAA)" angeboten. Wie sowohl dem Jahresbericht, unserer Website als auch dem Handelsregister zu entnehmen ist, handelt es sich bei der SFIAA um einen rechtlich eigenständigen Verein der Absolventinnen und Absolventen von SFI-Weiterbildungsangeboten. Es besteht keinerlei Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der SFI-Professuren sowie jenen des Vereins SFIAA. Letztere sind des Weiteren alleine Vereinsmitgliedern zugänglich.
     
  8. "Marc Chesney, erst vor kurzem emeritierter Finanzprofessor am Department of Finance an der UZH wählt klare Worte. In 'Le Temps' problematisierte er im März 2024 'eine kognitive Vereinnahmung dieser akademischen Welt, die sich den Ansichten und Interessen grosser Finanz-institutionen anpasst'."

    Unerwähnt bleibt, dass die Aussage von einem ehemaligen SFI-Fakultätsmitglied stammt, das sich in seiner aktiven Zeit bei SFI – Marc Chesney war von 2006 bis im Jahr 2017 Mitglied der SFI-Fakultät – nie negativ zu Einschränkungen der Meinungsäusserung geäussert oder diesbezügliche Bedenken angemeldet hat.

 

François Degeorge, Managing Director, Swiss Finance Institute (SFI)